KURT HOLLEY

 
Dipl. Ing. Architekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, BAB SIEDLUNG REGATTAWEG
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Landschaftliches Rahmenkonzept für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Siedlung am Regattaweg“ in München

Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Planungsreferat
Städtebau: Lenz und Partner, Müllerstraße 40, 80469 München
Grünordnung: Büro Holley
Planung: 2001-2002

Bei der „Siedlung am Regattaweg“ handelt es sich um eine ungenehmigte Siedlungsanlage, die isoliert im Landschaftsraum „Dachauer Moos“, im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Schwarzhölzl“ liegt ohne Siedlungsbezug.

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Legalisierung der bestehenden Siedlung im wertvollen Landschaftsraum wird ein Rahmenkonzept entwickelt, um langfristig eine tragfähige ökologische Vernetzung der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche im gesamten Landschaftsraum zu erhalten bei gleichzeitiger Erhaltung und Legalisierunge der bestehenden Wohnnutzung.

Die zu erhaltenden Siedlungsflächen werden gleichzeitig als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. Zugleich wird die neu ausgewiesene Biotopfläche auf dem Ökokonto der LH München verbucht.


Landschaftliches Rahmenkonzept und Bebauungs- und Grünordnungsplan „Scharinenbachachse“ in München

Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Planungsreferat
Städtebau: Lenz und Partner, Müllerstraße 40, 80469 München
Grünordnung: Büro Holley
Planung: 2000-2001

Bei der „Siedlung an der Scharinenbachachse“ handelt es sich um eine in Teilbereichen ungenehmigte Siedlungsanlage, die isoliert im Landschaftsraum „Dachauer Moos“, liegt. Für diesen Landschaftsraum sieht der Regionalplan vorrangig ökologische Ausgleichsfunktion vor.

Die vorhandenen biotopisch wertvollen Flächen und Naturschutzgebiete werden erhalten und durch die Bäche und Gräben als lineare Vernetzungselemente mit ihrer Umgebung vernetzt. Außerdem prägen die Bäche und deren bachbegleitende Vegetation den Übergang von der Siedlung in die Landschaft. Aus diesem Grund wird entlang der Bäche und Gräben ein 10 m breiter ökologischer Puffer und Pflanzbereich festgesetzt.

 



 
SCHARINENBACH